Stuhlmann GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
1. Diese AGB regeln die Vertragsbedingungen der ) beim Kauf von Waren durch Kunden, die bei Abschluss des Vertrages nicht als Verbraucher handeln.
2. Jede individuelle Bestellung von Waren durch einen Kunden führt im Falle ihrer Annahme durch Stuhlmann zu einem separaten Kaufvertrag i. S. eines Handelsgeschäfts nach § 343 HGB. Es gelten unmittelbar die jeweiligen AGB, die bei Bestellung durch den Kunden auf der Webseite von Stuhlmann veröffentlicht sind.
3. Eine Änderung der auf der Webseite von Stuhlmann veröffentlichten AGB wirkt sich auf bestehende Kaufverträge ohne die Zustimmung beider Vertragspartner nicht mehr aus.
4. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bzw. Ergänzungen sowie etwaige Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Stuhlmann in Textform bestätigt werden.
5. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind auch dann nicht bindend, wenn Stuhlmann diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
1. Die Bestellung von Waren bei Stuhlmann erfolgt grundsätzlich formfrei. Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Bestimmt der Kunde keine abweichenden Rechnungs- und/oder Lieferanschriften, gilt im Zweifel die bei der Bestellung bekannt gegebene Anschrift des Kunden sowohl als Rechnungs- als auch Lieferanschrift.
2. Der Eingang der Bestellung wird von Stuhlmann in Textform unverzüglich mit Angabe der Kundendaten, der bestellten Ware, der Stückzahl, dem Stückpreis, dem Gesamtpreis und dem Lieferort gegenüber dem Kunden bestätigt. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, berücksichtigt Stuhlmann die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
3. Die Eingangsbestätigung gilt nicht als Annahme der Bestellung, d. h. führt nicht unmittelbar zum Kaufvertragsabschluss.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Eingangsbestätigung zu prüfen und eine inhaltliche Abweichung von seiner Bestellung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzuzeigen. Fehlt eine solche Anzeige und ist die Abweichung nicht offensichtlich, gilt im Zweifel die Bestellung durch den Kunden als so abgesetzt, wie in der Eingangsbestätigung von Stuhlmann beschrieben.
5. Stuhlmann kann die Bestellung des Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab der Eingangsbestätigung ablehnen. Wird die Bestellung innerhalb dieser Frist von Stuhlmann nicht abgelehnt, gilt die Bestellung als angenommen und der Kaufvertrag als zustande gekommen.
6. Stuhlmann ist bei Ablehnung einer Bestellung nicht verpflichtet, dem Kunden einen Grund mitzuteilen. Die Ablehnung erfolgt in Textform.
7. Die Ablehnung durch Stuhlmann kann mit einem veränderten Angebot verbunden werden. Nimmt der Kunde das veränderte Angebot an, gilt der Kaufvertrag nach dem veränderten Angebot als zustande gekommen.
8. Ein verändertes Angebot von Stuhlmann, welches sich an der ursprünglichen Bestellung des Kunden orientiert und von dieser nicht wesentlich abweicht, gilt vom Kunden auch als angenommen, wenn er dem veränderten Angebot nicht innerhalb von 10 Tagen nach dessen Eingang widerspricht. Sollte die Abweichung derart wesentlich sein, dass eine stillschweigende Zustimmung des Kunden offensichtlich nicht zu erwarten ist, tritt die vorstehende Wirkung nicht ein.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelten die Listenpreise von Stuhlmann zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise verstehen sich netto ohne Skonto oder anderweitige Abzüge zzgl. Transportkosten, Nebenkosten und zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
2. Hinsichtlich der Transportkosten (Überführungskosten vom jeweils von Stuhlmann bestimmten Auslieferungsort zum Käufer) ist Stuhlmann berechtigt, unabhängig vom tatsächlichen individuellen Transportaufwand für den Kunden eine Transportkostenpauschale in gleicher Höhe für jeden Kunden in der Bundesrepublik Deutschland und dem europäischen Binnenmarkt zu berechnen. Zudem ist Stuhlmann berechtigt, Kunden ab einer Mindestbestellmenge frei Haus zu beliefern.
3. Mit Versendung der Ware an den Kunden stellt Stuhlmann den Gesamtpreis in Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart, räumt Stuhlmann dem Kunden für Vertragsware ein Skontoabzug von 4 % des Gesamtpreises bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen und ein Zahlungsziel von maximal 21 Tagen ab Rechnungsdatum ein.
4. Für die Fristwahrung ist der fristgerechte Eingang des Kaufpreises auf dem Geschäftskonto von Stuhlmann bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE29 3705 0198 1935 4022 87, BIC: COLSDE33XXX maßgeblich.
5. Bei Überschreitung des Zahlungsziels schuldet der Kunde Verzugszinsen und einen sonstigen Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen für Handelsgeschäfte.
6. Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dauerhafter Geschäftsbeziehungen mit Stuhlmann in Verzug bzw. in der Vergangenheit wiederholt in Verzug geraten, ist Stuhlmann berechtigt, für die Ausführung weiterer Bestellungen Vorkasse zu verlangen bzw. bis zum Zahlungseingang ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§ 4 Lieferfristen- und Termine/Leistungsstörungen
1. Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Eine verbindliche Vereinbarung erfordert die Einhaltung der Schriftform.
2. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss.
3. Ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zweifelhaft, beginnt der Lauf einer Lieferfrist mit dem Datum der Eingangsbestätigung von Stuhlmann betreffend die Bestellung, wenn diese ohne Veränderung angenommen worden ist, oder bei Annahme eines veränderten Angebots durch Stuhlmann mit dem Datum des veränderten Angebots.
4. Solange ein/e unverbindliche/r Lieferfrist bzw. Liefertermin nicht abgelaufen ist, ist Stuhlmann berechtigt, diese Lieferdaten um einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen durch Mitteilung an den Kunden in Textform noch abzuändern, wenn abzusehen ist, dass die Einhaltung der Frist bzw. des Termins aufgrund eines Umstandes, welches Stuhlmann nicht zu vertreten hat, nur innerhalb der abgeänderten Frist möglich ist. Die Mitteilung ist nur verbindlich, wenn Stuhlmann dem Kunden auch über den Sachverhalt informiert hat, der zur Änderung der Lieferdaten berechtigt.
5. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist eine Leistung von Stuhlmann i. S. der § 293 ff. BGB.
6. Ein Verzug von Stuhlmann setzt eine Mahnung des Kunden voraus. Der Kunde kann Stuhlmann nicht vor Ablauf der/s unverbindlichen Lieferfrist bzw. Lieferdatums durch eine Mahnung in Verzug setzen. Eine Leistungsaufforderung des Kunden vor Ablauf der Frist gilt nicht als Mahnung.
7. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz eines Verzugsschadens bzw. eines Schadensersatzes statt der Leistung ist auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Dies gilt auch im Fall von verbindlichen Lieferterminen bzw. Lieferfristen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn Stuhlmann den Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Sie gilt auch nicht, wenn der Kunde die Lieferung bereits bezahlt hat.
8. Droht dem Kunden die Inanspruchnahme durch seine eigenen Widerkäufer wegen eines Verzugs, ist er zwecks Schadensminderung auch verpflichtet, dieses Haftungsrisiko unter Benennung der möglichen Schadenshöhe Stuhlmann bereits mit der Mahnung anzuzeigen. Fehlt diese Anzeige, beschränkt sich die Haftung von Stuhlmann maximal auf die (fiktiven) Zusatzkosten eines rechtzeitigen Deckungskaufs.
9. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung nur verlangen, wenn er Stuhlmann mit der Mahnung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolglos eine Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Die Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung gemäß der Regelung in § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Lieferfrist bzw. der Liefertermin nicht zuvor schriftlich verbindlich vereinbart worden war.
10. Stuhlmann haftet bei Leistungsstörungen nicht schon allein deshalb, weil die Vertragsware bei Vertragsschluss nicht bei ihr vorrätig bzw. bereits von ihr bestellt war und wird von der Haftung befreit, wenn er als Ursache für die Leistungsstörung ein Verschulden des Herstellers - wie z. B. Produktionsstörungen - nachweist.
11. Stuhlmann haftet für die Inanspruchnahme des Kunden durch seine Widerkäufer wegen Verzugs nur für die Haftungsrisiken, die auch Stuhlmann gegenüber dem Kunden eingegangen ist.
§ 5 Gefahrübergang bei Versendungskauf
1. Versendet Stuhlmann auf Wunsch des Kunden die Vertragsware an diesen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Vertragsware auf den Kunden über, sobald Stuhlmann die Vertragsware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung trägt (z. B. Lieferung frei Haus) und ob die Versendung der Vertragsware vom Erfüllungsort erfolgt.
2. Verzögert sich die Versendung der Vertragsware aus Gründen, die Stuhlmann nicht zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Vertragsware bleibt Eigentum von Stuhlmann bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Stuhlmann zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Stuhlmann auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Dem Kunden steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten branchenüblich zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde für die veräußerte. Vorbehaltsware Bezahlung erhält oder selbst nur unter Eigentumsvorbehalt veräußert.
4. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Wiederkäufer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an Stuhlmann ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Stuhlmann nimmt diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an Stuhlmann ab, der dem vom Kunden in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
5. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, schädlichen Behandlung der Vorbehaltsware oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Stuhlmann berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Stuhlmann nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinen Wiederkäufern verlangen.
6. Der Kunde ist bei Insolvenzantragstellung bzw. im Stadium eines Insolvenzeröffnungsverfahrens gegenüber Stuhlmann verpflichtet unverzüglich eine Bestandsliste aller Vorbehaltswaren und abgetretenen Forderungen an Stuhlmann zu übermitteln.
7. Die Verfügungsbefugnis erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet ist. In diesen Fällen muss für den Verkauf einer jeden zu verkaufenden Vertragsware unter Eigentumsvorbehalt eine Verfügungsbefugnis von Stuhlmann ausdrücklich erteilt werden.
8. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Stuhlmann unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde Stuhlmann unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seine Widerkäufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
9. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Stuhlmann nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme der Vorbehaltsware auch zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware in diesen Fällen verpflichtet. Er trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Preises der Vorbehaltsware. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Stuhlmann höhere oder der Kunde geringere Verwertungskosten nachweist.
10. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung der Vorbehaltsware durch Stuhlmann bedeutet keinen konkludenten Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktritt muss von Stuhlmann ausdrücklich erklärt worden sein.
11. Bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs von Stuhlmann wird die zurückgenommene Vorbehaltsware nach dem im Zeitpunkt der Rücknahme für Stuhlmann realisierbaren Verkaufswert bewertet und angerechnet.
§ 7 Rügeobliegenheit/Mängelhaftung
1. Voraussetzung für Mängelansprüche des Kunden gegenüber Stuhlmann wegen Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen ist, dass der Kunde seinen gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine Mängelrüge des Kunden gilt nur als rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Zugang der gelieferten Ware bei Stuhlmann eingeht. Versteckte Mängel müssen ebenfalls spätestens innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Kenntniserlangung gegenüber Stuhlmann gerügt werden. Auf einen versteckten Mangel kann sich der Kunde nicht berufen, wenn bereits die Verpackung der Ware bei der Warenanlieferung beschädigt war und die Beschädigung der Verpackung nicht unverzüglich angezeigt worden ist.
2. Im Zweifel über den Tag der Lieferung gilt das auf dem Lieferschein von Stuhlmann festgehaltene Lieferdatum.
3. Im Rahmen der Nacherfüllung entscheidet Stuhlmann im eigenen Ermessen, ob ein Mangel nachgebessert oder eine Ersatzlieferung vorgenommen wird.
4. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB - in einem Jahr ab Ablieferung der Vertragsware. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit Stuhlmann aufgrund Gesetzes zwingend haftet. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferung mangelhafter neuer Vertragsware bestehen nur, soweit aufgrund der Lieferung mangelhafter neuer Vertragsware ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist, oder aber Stuhlmann , dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6. Schadensersatzansprüche bestehen überdies bei schuldhafter Verletzung von für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Vertragspflichten durch Stuhlmann . Wurden die wesentlichen Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt, haftet Stuhlmann nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
7. Unabhängig von einem Verschulden von Stuhlmann bleibt eine etwaige Haftung von Stuhlmann bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.
8. Bei Kaufverträgen über gebrauchte Vertragsware oder sog. B-Ware (beschädigte Ware/zuvor reklamierte Ware/Rückholware) erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung durch Stuhlmann . Dieser Ausschluss gilt nicht für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die unter § 7 Ziffer 5. bis 7. fallen.
9. Im Übrigen gelten für die Gewährleistungsrechte des Kunden die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Der Kunde ist ohne vorherige in Textform erteilte Zustimmung von Stuhlmann nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Stuhlmann abzutreten, oder durch Dritte einziehen zu lassen.
2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Kaufvertrag beruht.
§ 9 Schadenspauschale
1. Ist Stuhlmann wegen einer Verletzung der Hauptleistungspflicht des Kunden berechtigt, Schadensersatz von diesem zu verlangen, beträgt dieser ohne die Erforderlichkeit des Nachweises eines konkreten Schadens pauschal 15 % des Kaufpreises.
2. Ist Stuhlmann wegen einer Verletzung einer Nebenleistungspflicht bzw. Nebenpflicht des Kunden berechtigt, Schadensersatz von diesem zu verlangen, beträgt dieser ohne die Erforderlichkeit des Nachweises eines konkreten Schadens pauschal 5 % des Kaufpreises.
3. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 9 Nr. 1 und Nr. 2 ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Stuhlmann einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
§ 10 Sonstiges
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand für alle streitigen Ansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung ist Köln.
3. Soweit nicht in Textform anders vereinbart, ist ausschließlicher Erfüllungsort Pulheim.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder weisen sie eine Lücke auf, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich an deren Stelle eine angemessene Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt, zu vereinbaren.
5. Im Fall der Übersetzung der vorliegenden AGB in andere Geschäftssprachen (Türkisch, Englisch u. a.) ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.
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